Gründung einer Limited in Irland
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ALLGEIMEINE INFORMATIONEN ZUR GRÜNDUNG EINER LIMITED IN IRLAND
Die irische Limited – korrekt „Private Limited Company“ genannt – ist aufgrund der einschlägigen EuGH-Entscheidungen in allen EU-Ländern uneingeschränkt rechtsfähig und kann dort Zweigniederlassungen errichten.
Wie die GmbH zählt die irische Limited zu den Kapitalgesellschaften. Sie ist eine eigene juristische Person und kann damit Träger von Rechten und Pflichten sein. So ist bei der irischen Limited rechtlich stets zwischen der Gesellschaft und deren Gesellschaftern ("Shareholders") zu unterscheiden: Ansprüche Dritter gegen die Limited richten sich grundsätzlich nur gegen die Limited, nicht gegen die Shareholder.
Ein bestimmtes Mindestkapital ist für irische Limiteds nicht vorgeschrieben.